Seit geraumer Zeit wird der Begriff „Mensch mit besonderen Bedürfnissen“ verwendet, um das Wort „Behinderung“ zu umschreiben. Obwohl ich eine Umschreibung grundsätzlich für überflüssig halte, handelt es sich dennoch um einen wohlgemeinten Ansatz. Doch scheint der Begriff der „besonderen Bedürfnisse“ nicht wirklich das wiederzugeben, was eigentlich gemeint ist.
Der Begriff „besondere Bedürfnisse“ wird im Zusammenhang mit individuellen Wünschen, Vorlieben und Interessen verwendet, die über die universellen Grundbedürfnisse hinausgehen. Zum Beispiel kann jemand, der sportlich ist, ein besonderes Bedürfnis nach körperlicher Betätigung haben. Eine kunstinteressierte Person hat das Bedürfnis, Konzerte und Ausstellungen zu besuchen. Solche besonderen Bedürfnisse sind individuell und hängen stark von persönlichen Vorlieben und Lebensumständen ab. Sie gehen also über die Grundbedürfnisse hinaus, sind aber nicht unbedingt an Bedingungen oder Einschränkungen wie Behinderungen geknüpft.
Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass „Besondere Bedürfnisse“ individuelle Wünsche und Interessen sind, die je nach Persönlichkeit unterschiedlich sind. „Besondere Bedarfe“ hingegen beziehen sich auf die zusätzliche Unterstützung, die nötig ist, um Grundbedürfnisse zu erfüllen, insbesondere bei Menschen mit Behinderungen.
So ist es nachvollziehbar, dass die Umschreibung „Menschen mit besonderen Bedarfen“ passender ist. Wir alle haben mehr oder weniger die gleichen Bedürfnisse, unterscheiden uns aber im Bedarf an Unterstützung.

